Beim ersten Mitarbeiter stehen Sie vor sieben Sozialversicherungen und einer Reihe von Anmeldeprozessen. Hier der Überblick.
Die drei Pflicht-Säulen
1. AHV/IV/EO (1. Säule, Alters-/Invaliden-/Erwerbsersatzordnung)
- Arbeitgeber und -nehmer je 5.3 Prozent
- Keine obere Grenze
- Anmeldung bei der Ausgleichskasse des Kantons oder Branchenverbands
2. ALV (Arbeitslosenversicherung)
- Arbeitgeber und -nehmer je 1.1 Prozent
- Bis CHF 148'200 Jahreseinkommen
- Solidaritätsprozent auf höheren Beträgen: 0.5 Prozent je Seite
- Läuft über dieselbe Kasse wie AHV
3. BVG (Berufliche Vorsorge, 2. Säule)
- Pflicht ab CHF 22'680 Jahreslohn (2026)
- Beitragssätze abhängig vom Alter (7–18 Prozent), mindestens hälftig vom Arbeitgeber
- Anmeldung bei einer Vorsorgeeinrichtung (freie Wahl)
Unfallversicherung
UVG (Unfallversicherungsgesetz)
- BU (Berufsunfall): 100% Arbeitgeber, Satz je nach Branche (0.1–10 Prozent)
- NBU (Nichtberufsunfall): ab 8 Wochenstunden, meist Arbeitnehmer
- Pflicht-Versicherer: Suva für bestimmte Branchen, sonst freie Wahl
- Obligatorisch ab der ersten Stunde
Krankentaggeld
KTG — freiwillig, aber praktisch unverzichtbar.
Ohne KTG muss der Arbeitgeber bei Krankheit selbst Lohnfortzahlung leisten (Berner/Zürcher/Basler Skala — je nach Dienstjahren 3 Wochen bis über ein halbes Jahr). Mit KTG übernimmt nach Wartefrist die Versicherung.
Prämie: 1–3 Prozent des Lohns, oft hälftig geteilt.
Familienzulagen
- FamZG: Kinderzulage ab CHF 200/Monat (kantonal unterschiedlich)
- Arbeitgeber zahlt Beitrag (0.3–3 Prozent, kantonal) an Familienausgleichskasse
- Ausbezahlt wird an den berechtigten Elternteil
Checkliste für die erste Anstellung
Bevor die neue Person ihren ersten Arbeitstag hat, muss erledigt sein:
- Anmeldung bei AHV-Ausgleichskasse (falls noch nicht als Arbeitgeber registriert)
- Abschluss BVG-Vertrag (bei Lohn über BVG-Schwelle)
- UVG-Versicherung bei Suva oder Privatversicherer
- Allenfalls KTG abgeschlossen
- Registrierung Familienausgleichskasse
Monatliche Pflichten
- Lohnabrechnungen mit allen Abzügen erstellen
- Quartals-Abrechnung AHV
- Jahres-Lohnmeldung (einheitlich via ELM)
- Jahresabrechnung BVG, UVG, FAK
Das Ganze delegieren?
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