Die Probezeit nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 335b) ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen für beide Seiten eines Arbeitsverhältnisses. Falsch angewendet wird sie zur Stolperfalle.
Dauer
Ohne besondere Regelung gilt ein Monat Probezeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können schriftlich verlängern — auf maximal drei Monate. Eine längere Probezeit ist nichtig, das ganze Arbeitsverhältnis läuft dann ohne Probezeit.
Empfehlung: Drei Monate standardmässig im Vertrag vereinbaren. Dieser Zeitraum reicht, um Leistung und Integration realistisch zu beurteilen.
Kündigungsfrist
Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sieben Tage. Die Kündigung kann zu jedem Zeitpunkt ausgesprochen werden — nicht nur zu Monatsende.
Beispiel: Kündigung am 15. Juni → letzter Arbeitstag ist der 22. Juni.
Die sieben Tage können vertraglich verkürzt werden (z. B. auf drei Tage), aber nicht durch einseitige Erklärung.
Verlängerung bei Krankheit
Wird der Arbeitnehmer während der Probezeit krank, verunfallt oder leistet Militärdienst, verlängert sich die Probezeit entsprechend. Das gilt auch bei Schwangerschaftsbedingten Ausfällen.
Wichtig: Die Verlängerung greift automatisch — es braucht keine separate Vereinbarung. Dokumentieren Sie aber die Ausfalltage sauber.
Was kein Kündigungsgrund ist
Auch in der Probezeit gilt der Schutz vor missbräuchlicher Kündigung (OR Art. 336). Nicht gekündigt werden darf wegen:
- Ausübung verfassungsmässiger Rechte
- Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft
- Geltendmachung berechtigter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.
Kündigungsschutz nach Probezeit
Ab dem ersten Tag nach Probezeit-Ablauf greifen die Sperrfristen nach OR Art. 336c: Krankheit, Militärdienst, Schwangerschaft. Eine Kündigung in diesen Phasen ist nichtig.
Praxistipp
Führen Sie zur Probezeit-Halbzeit ein formales Zwischengespräch mit schriftlicher Dokumentation. Wenn Sie danach kündigen müssen, haben Sie einen klaren Verlauf dokumentiert. Wenn Sie weiterbeschäftigen, ist das Gespräch der perfekte Einstieg in die Aktivphase.
In HRio sind Probezeit-Enddatum und Zwischengespräche automatisch im Personalstammblatt hinterlegt — Sie werden rechtzeitig erinnert.
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